So, nun haben wir eine schöne Idee von einem Gebäude und ein (noch nicht gekauftes) Grundstück. Es muss nun recht schnell gehen, sonst ist vielleicht das Grundstück weg und es ist fraglich, ob wir ein ebenso gut geschnittenes in ebensolcher Lage noch einmal finden?
Heute war ich auf der Gemeinde und habe mich über die Bestimmungen informiert. Erlaubt sind 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss ohne Kniestock, 7 m maximale Traufhöhe. Satteldach 0-45°, 3 m Abstand zu den Nachbarn und 4 m von vorne - Baufenster nennt man sowas. Ansonsten kaum Auflagen, da es sich um eine Baulücke aus einem älteren Baugebiet handelt.
Südlich - wo heute noch Felder sind, wird nächstes Jahr oder - wer weiß wann - ein Baugebiet erschlossen. Da ich wissen möchte, was uns da an Nachbarschaftsbebauung erwarten könnte, habe ich mir gleich den Bebauungsplan kopieren lassen und war erfreut, dass dort von der Geschossflächenzahl etc. strengere Regeln als bei "unserem" Grundstück gelten.
Prima, dann steht dem Kauf nichts mehr im Wege - ein paar Verhandlungen vielleicht.
Montag, 21. Januar 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen